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Hier Impftermin buchen!

 

Bitte beachten Sie, dass für Patienten mit jeglichen Infekt-/Erkältungszeichen (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Erbrechen oder Durchfall) oder Temperaturen über 38°C in unserer Praxis weiterhin Masken-Pflicht besteht. Vielen Dank! 

Auffrischungsimpfungen COVID-19:

SARS-CoV-2 zirkuliert zwar weiterhin in der Bevölkerung, doch schwere Verläufe sind durch die weniger schwer verlaufende Omikron-Variante und die erreichte Basisimmunität in der Bevölkerung deutlich seltener geworden. Die umfangreiche Immunität ist sowohl durch die Impfungen als auch durch durchgemachte Infektionen erzielt worden. Ältere Menschen und vorerkrankte Personen haben jedoch weiterhin ein erhöhtes Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken und zu versterben.

Für Personen ab 60 Jahren, Personen mit Grundkrankheiten und BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege werden deshalb zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind. Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein.

Für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2-Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, werden ebenfalls weitere Auffrischimpfungen empfohlen.

Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2. Die Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht (durch Impfungen und/oder eine durchgemachte Infektion). Um eine bestmögliche Basisimmunität zu erlangen, sollten nach Einschätzung der STIKO mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Wenn noch Antigenkontakte fehlen, sollten diese durch Impfungen nachgeholt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Auffrischimpfungen für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren sowie für Schwangere empfohlen. Jedoch ist es möglich einen Termin zu vereinbaren, wenn eine Auffrischungsimpfung erwünscht ist, allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache.

Die Impfungen werden mit dem an die aktuelle Omikronuntervariante XBB.1.5 angepassten Impfstoff von Biontech durchgeführt.

Die Impftermine sind direkt über unsere Praxissoftware buchbar - Hier Impftermin buchen! Es werden ständig neue Termine freigeschaltet. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit ausschließlich diese Funktion und sehen Sie bitte von Anfragen per Telefon und Mail ab. Vielen Dank! 

Falls Sie in unserer Praxis noch keinen mRNA-Impfstoff (Biontech Comirnaty oder Moderna Spikevax) erhalten haben, lesen Sie bitte den Aufklärungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff durch und bringen Sie diesen und den unterschriebenen Anamnese- und Einwilligungsbogen am Tag der Impfung mit. Siehe unten.


 

Die Möglichkeit der telefonische Krankschreibung ist zum 1. April 2023 ausgelaufen:

Dafür gibt ab jetzt 2 getrennte Akutsprechstunden:

  • alle Patienten mit jeglichen Infektzeichen (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Erbrechen oder Durchfall) oder Temperaturen über 38°C können ohne telefonische Anmeldung täglich von 12:15 bis 13:00 Uhr in die offene Infektsprechstunde kommen, wir bitten in diesem Fall zu Ihrem und unserem Schutz weiterhin eine (FFP2-)Maske zu tragen. Patienten mit positivem COVID-19-Test sollen sich bitte weiterhin telefonisch anmelden.
  • Patienten ohne Infektzeichen stellen sich unverändert von 11:00 bis 12:00 Uhr und montags und donnerstags von 16:00 bis 17:00 Uhr vor

 

 

Positiver Schnelltest/PCR-Test:

Ab 01.02.2023 entfällt die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte

Wenn Sie einen positiven Schnelltest haben, beachten Sie Folgendes:

  • Es wird empfohlen, trotz beendeter Isolierungspflicht, weiterhin freiwillig auf Kontakte (insbesondere zu Personen mit einem erhöhten Risiko) zu verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten konsequent Maske zu tragen.
  • Informieren Sie weiterhin enge Kontaktpersonen, die Sie 2 Tage vor Symptombeginn getroffen haben.

  • Bei Symptomen erhalten Sie eine AU-Bescheinigung, diese kann telefonisch angefordert werden. Bitte kommen Sie nicht ohne vorherige telefonische Rücksprache in die Praxis.

  • Verhalten Sie sich wie bei einer normalen Erkältung auch, eine besondere Therapie ist meist nicht nötig, bei Verschlechterung des Zustandes oder besonderen Risikofaktoren melden Sie sich bitte unverzüglich in der Praxis. 

  • Bitte informieren Sie sich auch hier: Stadt Köln
  • Bei weiteren Fragen melden Sie sich jederzeit in der Praxis.

 

 

 


 

 

Impf- und Genesenenzertifikate können von uns ausgestellt werden, unabhängig davon, ob die Impfung oder der PCR-Test bei uns erfolgt ist oder nicht.

 


 

Diese Aufklärungsbögen finden Sie hier:

mRNA Aufklärungsbogen

mRNA Anamnese- und Einwilligungsbogen 

mRNA Fremdsprachenversionen    

Novavax Aufklärungsbogen

 


 

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